Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch German Lawyer Germany English language Attorney-at-law English Lawyer germany french advocat francais allemagne French Attorney in Germany spanish language abogado alemania Spanish Attorney/ Lawyer in Germany Italian language avvocatto germania Italian Lawyer/ Attorney Germany Portuguese language advogado Alemanha Portuguese Polish speaking Lawyer/ Attorney in Germany adwokat Niemcy Polish Japanese speaking Lawyer/ Attorney in Germany Bengoshi Doitsu Japanese Attorney/ Lawyer Vietnamese language luat su Vietnamese Korean speaking lawyer/ attorney in Germany, Europe Korean Chinese language Lawyer/ Attorney in Germany/ Europe Chinese Lawyer/ Attorney russian speaking advokat Germaniya Russian

Startseite    Anwälte    Anwaltskanzlei    Kontakt    Impressum    Datenschutz

Standorte  Berlin  Bielefeld  Bremen  Düsseldorf  Frankfurt  Hamburg  Hannover  Leipzig  München  Stuttgart

baurechtHANNOVER.com

horak.
RECHTSANWÄLTE

 Baurechthannover Privates Baurecht Baugewährleistung Fristen im Baurecht Abnahme Handwerkerrecht Bauhandwerker-Sicherung Öffentliches Baurecht Baulasten Baugenehmigung Bebauungsplan PPP im Bauwesen Städtebauliche Verträge Nachbarrecht Architektenrecht Immobilienrecht Grunddienstbarkeiten Maklerrecht Mietrecht VOB/B FIDIC Musterverträge

...Startseite ...Bebauungsplan

Baurecht Anwalt Rechtsanwalt Kanzlei Hannover Bau Bauvertrag Bauvorheben Planungsfehler Ausführungsmängel Mangelhaftung Baurecht hannover anwalt fachanwalt gewerblicher rechtsschutz Vergabe Vergaberecht eVergabe Ausschreibung EU-Vergaberecht Bauvertrag Bauvertragsrecht privates Baurecht Bauarbeitsrecht Architektenrecht Nachbarrecht Baugenehmigung Immobilienrecht Bauanwalt Immobilienanwalt Baurecht baurechtlich Werkvertrag Bauträgerrecht Bauinsolvenzrecht Bauunternehmen Bauherrn Maklerrecht Immobilienmakler

 

Startseite 
Baurechthannover 
Bauvertragsrecht 
Privates Baurecht 
Baugewährleistung 
Abnahme 
Fristen im Baurecht 
Gewerkeregeln 
Handwerkerrecht 
Bauhandwerker-Sicherung 
Baurechtliche Muster 
Öffentliches Baurecht 
Bebauungsplan 
Baugenehmigung 
PPP im Bauwesen 
Städtebauliche Verträge 
Baulasten 
Nachbarrecht 
Bauarbeitsrecht 
Architektenrecht 
Ingenieurrecht 
Vergaberecht für Ingenieure 
Bausachverständige 
Immobilienrecht 
Grunddienstbarkeiten 
Vergaberecht 
Maklerrecht 
Mietrecht 
Baugesetze 
Baustrafrecht 
Anwaltskanzlei 
Standorte 
Kontakt 
Datenschutz 
Impressum 

 

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
info@baurechthannover.com
hannover@baurechthannover.com

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
berlin@baurechthannover.com

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
bielefeld@baurechthannover.com

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Parkallee 117
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
bremen@baurechthannover.com

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
duesseldorf@baurechthannover.com

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
frankfurt@baurechthannover.com

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
hamburg@baurechthannover.com

 

horak.
Rechtsanwälte LEIPZIG
Fachanwälte
Patentanwälte

Friedrich-List-Platz 1
04103 Leipzig
Deutschland

Fon 0341.98 99 45-50
Fax 0341.98 99 45-59
leipzig@baurechthannover.com

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
muenchen@baurechthannover.com

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 80
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
stuttgart@baurechthannover.com

 

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan regelt die Details der baulichen Nutzung auf Grundlage des Flächennutzungsplans und enthält verbindliche Vorgaben für Grundstückseigentümer. Gegen Bebauungspläne können Bürger und Verbände rechtlich vorgehen, wenn Verfahrensfehler oder inhaltliche Mängel vorliegen. Die sorgfältige Entwicklung und Prüfung im Rahmen der Bauleitplanung ist daher entscheidend, um spätere Konflikte zu minimieren.

Regelungen eines Bebauungsplans

Der Bebauungsplan (B-Plan) ist ein zentrales Instrument der Bauleitplanung in Deutschland und legt rechtsverbindlich fest, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet genutzt und bebaut werden dürfen. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Baugesetzbuch (BauGB) und den entsprechenden Landesbauordnungen.


1. Planarten des Bebauungsplans

a. Qualifizierter Bebauungsplan (§ 30 Abs. 1 BauGB):

  • Enthält mindestens Festsetzungen über:
    1. Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohngebiet, Gewerbegebiet).
    2. Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschossflächenzahl, Grundflächenzahl).
    3. Bauweise (z. B. offene oder geschlossene Bauweise).
    4. Überbaubare Grundstücksflächen (z. B. Baulinien, Baugrenzen).
  • Bindet Bauvorhaben direkt und konkret.

b. Einfacher Bebauungsplan (§ 30 Abs. 3 BauGB):

  • Trifft nicht alle notwendigen Festsetzungen.
  • Ergänzende Vorschriften aus der BauNVO (Baunutzungsverordnung) und den Landesbauordnungen gelten.

c. Vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 12 BauGB):

  • Wird für ein konkretes Bauvorhaben erstellt.
  • Schließt einen Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger.

d. Änderungs- oder Ergänzungsbebauungsplan:

  • Ãœberarbeitet bestehende Bebauungspläne, um veränderten Anforderungen gerecht zu werden.


2. Angaben im Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung und einem Textteil. Die möglichen Angaben umfassen:

a. Art der baulichen Nutzung (BauNVO):

  1. Wohngebiete:
    • Reines Wohngebiet (WR).
    • Allgemeines Wohngebiet (WA).
    • Besonderes Wohngebiet (WB).
  2. Gewerbliche Gebiete:
    • Gewerbegebiet (GE).
    • Industriegebiet (GI).
  3. Sondergebiete:
    • Freizeit- oder Einkaufszentren (SO).
  4. Mischgebiete:
    • Mischgebiet (MI).
    • Kerngebiet (MK).

b. Maß der baulichen Nutzung:

  1. Grundflächenzahl (GRZ): Anteil der Grundstücksfläche, der bebaut werden darf (z. B. GRZ 0,4 = 40 %).
  2. Geschossflächenzahl (GFZ): Verhältnis der Geschossfläche zur Grundstücksfläche (z. B. GFZ 1,2 = 120 %).
  3. Höhenbegrenzungen: Zulässige Bauhöhe (z. B. Traufhöhe oder Firsthöhe).
  4. Zahl der Vollgeschosse: Maximale Anzahl der erlaubten Vollgeschosse.

c. Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen:

  1. Bauweise:
    • Offene Bauweise (Einzelhäuser, Doppelhäuser).
    • Geschlossene Bauweise (Reihenhäuser).
  2. Baugrenzen und Baulinien:
    • Festlegung, wo Gebäude stehen dürfen oder müssen.

d. Verkehrs- und Grünflächen:

  • Straßen, Wege, Plätze.
  • Spielplätze, Parks, Naturschutzflächen.

e. Nebenbestimmungen:

  • Gestaltungsvorschriften (z. B. Dachneigung, Fassadenfarbe).
  • Vorgaben für Stellplätze und Garagen.

f. Versorgungsleitungen:

  • Leitungsrechte, Schutzstreifen für Strom- und Wasserleitungen.


3. Entwicklung eines Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan

a. Flächennutzungsplan (FNP):

  • Vorbereitender Bauleitplan auf Ebene der Gemeinde (§ 5 BauGB).
  • Gibt die grundsätzliche Art der Bodennutzung vor (z. B. Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, Grünflächen).
  • Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

b. Verfahrensschritte:

  1. Aufstellungsbeschluss (§ 2 BauGB):
    • Die Gemeinde beschließt, einen Bebauungsplan zu erstellen.
  2. Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB):
    • Öffentlichkeitsbeteiligung mit Informationsveranstaltungen.
  3. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB):
    • Stellungnahmen von Fachbehörden, Nachbargemeinden etc.
  4. Entwurf und Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB):
    • Öffentlich zugänglich, Bürger können Einwendungen erheben.
  5. Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB):
    • Abwägung der öffentlichen und privaten Belange.
  6. Satzungsbeschluss (§ 10 BauGB):
    • Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan.


4. Möglichkeiten gegen einen Bebauungsplan vorzugehen

a. Rechtsmittel gegen den Bebauungsplan:

  1. Normenkontrollklage (§ 47 VwGO):
    • Direkt beim Oberverwaltungsgericht (OVG) oder Verwaltungsgerichtshof (VGH).
    • Voraussetzung: Antragsteller muss durch den Bebauungsplan in seinen Rechten betroffen sein.
  2. Einwendungen im Beteiligungsverfahren:
    • Bürger und Verbände können bereits im Planungsverfahren Einwendungen erheben.
  3. Klage gegen Baugenehmigungen:
    • Wenn ein Bebauungsplan rechtswidrig ist, können auch Baugenehmigungen angefochten werden.

b. Erfolgsaussichten:

  • Verstoß gegen höherrangiges Recht (z. B. BauGB, Umweltrecht).
  • Fehler im Abwägungsverfahren (fehlende Berücksichtigung von Einwendungen).
  • Fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung.


5. Rechtsmittel gegen Bebauungspläne

a. Bürgerliche Rechtsmittel:

  1. Normenkontrollklage: Wie oben beschrieben.
  2. Einspruch bei der Gemeinde: Vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens.

b. Fachbehörden und Verbände:

  • Naturschutz- oder Umweltverbände können Planungen anfechten, wenn Schutzgüter verletzt werden.


6. Alternativen zu Bebauungsplänen

  1. Bauvorhaben nach § 34 BauGB:
    • Im unbeplanten Innenbereich: Zulässigkeit richtet sich nach der umliegenden Bebauung („Einfügungsgebot“).
  2. Bauvorhaben nach § 35 BauGB:
    • Im Außenbereich: Nur privilegierte Bauvorhaben (z. B. Landwirtschaft) zulässig.
  3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan:
    • Schneller und zielgerichteter für ein konkretes Projekt.

 

Rechtsanwalt Baurecht privates Baurecht Immobilienrecht Bauträgerrecht Bauherrn Bauvorhaben Baumangel Bausachverständiger Bauplanungsrecht öffentliches Baurecht Baugenehmigung Baustopp Bauträger Bauinsolvenzrecht Bauunternehmen Handwerker Baumangelhaftung Baugewährleistungsrecht Bauvertragsrecht Immobilienrecht Mietrecht Mietvertrag Immobiliennutzung Bauanwalt Architektenrecht Bauvorhaben Mangel  Hauskauf Werkvertrag drucken speichern zurück

 

 

horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte  Georgstr. 48  30159 Hannover  Tel: 0511/357356-26  Fax: 0511/357356-29  info@baurechthannover.com