Nachbarrecht - horak Rechtsanwälte, HannoverDas Nachbarrecht regelt die Einschränkung von Grundstücksnachbarn in ihrem grundsätzlichen Recht, mit ihrem Eigentum nach Belieben zu verfahren und jeden Dritten von jeder Einwirkung auszuschließen. Diese Einschränkung ist bedingt durch das Rücksichtnahmegebot im Hinblick auf die benachbarte Lage von Grundstücken und die deshalb unvermeidlichen wechselseitigen Beeinträchtigungen. Schon Artikel 14 des Grundgesetzes bestimmt (auch): “Eigentum verpflichtet”. Für viele nachbarrechtlichen Streitverhältnisse empfiehlt sich im übrigen ein Mediationsverfahren (vor Gericht). Allerdings muss sich niemand gleichsam “alles” von einem Nachbarn gefallen lassen, so dass wir auch für eine effektive nachbarrechtliche Auseinandersetzung - auch vor Gericht - stehen. |