Baugenehmigung, horak Rechtsanwälte HannoverWenn Sie ein neues Vorhaben planen oder eine Nutzungsänderung innerhalb Ihres bestehenden Betriebes durchführen wollen, bedürfen Sie in der Regel einer Baugenehmigung. Geringfügige Bauvorhaben oder Nutzungsänderungen, für die die gleichen Anforderungen gelten wie für die bisherige Nutzung, können baugenehmigungsfrei sein. Aber auch hier können andere Erlaubnisse erforderlich sein (z. B. für Werbeanlagen in einer Gemeinde, in der es eine Werbeanlagen- oder Gestaltungssatzung gibt). Die Baugenehmigung ermöglicht Ihnen die Durchführung Ihres Vorhabens im genehmigten Umfang und gibt Ihnen Rechtssicherheit. Im Einzelfall sollten Sie die Genehmigungspflichtigkeit Ihres Vorhabens oder der Nutzungsänderung fachgerecht feststellen lassen. Zudem sollte nachgefragt werden, ob weitere Genehmigungen einzuholen sind (z. B. nach Wasserrecht, Denkmalschutzrecht, Naturschutzrecht). Bis zu ihrem Inkrafttreten kann die Baugenehmigung durch die Nachbarn rechtlich angegriffen werden. Dadurch verzögert sich der Baubeginn, oder er wird ganz untersagt. Beides ist teuer für den Bauherrn. Sie sollten deshalb möglichst frühzeitig die Nachbarn über das Bauvorhaben informieren. Grundsätzlich sollten Sie frühzeitig ein anwaltlich vorbereitetes Gespräch mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und der Gemeinde führen. Sie haben ein baurechtliches Problem? Sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt, der sich Baurecht/ Architektenrecht auskennt [>Kontakt] |