Baustrafrecht - horak Rechtsanwälte, HannoverBaustrafrechtDas Baustrafrecht befasst sich mit dem besonderen Strafrecht im Zusammenhang mit der Errichtung, der Änderung und dem Abbruch von Bauwerken aller Art. Von Bedeutung sind insbesondere die sogenannte Baugefährdung (§ 319 StGB), die Umweltdelikte (§§ 325 ff. StGB), aber auch Korruptions- oder Arbeitnehmerüberlassungs- sowie Schwarzarbeitsdelikte. Das Baustrafrecht erfordert neben rechtlichen oft auch bautechnische Kenntnisse. BauordnungswidrigkeitenrechtNeben dem orginären Baustrafrecht existiert eine ebene darunter das Bauordnungswidrigkeitenrecht. Als Ordnungswidrigkeit bezeichnet man gesetzwidriges Verhalten, bei dem das Gesetz die Verhängung einer Geldbuße in einem Bußgeldverfahren vorsieht |