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Vergeberecht für Ingenieure

Das Vergaberecht für Ingenieure dient der fairen und transparenten Vergabe öffentlicher Aufträge. Nationale und EU-Vorschriften regeln die Verfahren, während die HOAI eine Orientierung für die Vergütung bietet. Besondere Herausforderungen ergeben sich durch qualitative Zuschlagskriterien, Nachhaltigkeitsanforderungen und Haftungsfragen. Internationale Standards wie FIDIC-Verträge kommen bei grenzüberschreitenden Projekten zum Einsatz. Alternativen wie Wettbewerbe oder PPP-Modelle bieten flexible Vergabemöglichkeiten.

Vergaberecht für Ingenieure nach deutschem Recht

Das Vergaberecht für Ingenieure regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge, insbesondere Planungs- und Ingenieurleistungen, durch öffentliche Auftraggeber. Ziel ist es, Transparenz, Wettbewerb und Gleichbehandlung zu gewährleisten sowie Korruption zu verhindern.


1. Rechtsgrundlagen

a) Europäische Rechtsgrundlagen

  • EU-Vergaberichtlinien (2014/24/EU):
    • Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe.
    • Festlegung von Schwellenwerten, ab denen das Vergabeverfahren EU-weit ausgeschrieben werden muss.
  • 2014/25/EU:
    • Richtlinie für die Vergabe in den Sektoren Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste.

b) Nationale Rechtsgrundlagen in Deutschland

  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
    • §§ 97–184 GWB regeln die Grundprinzipien des Vergaberechts, wie Transparenz, Nichtdiskriminierung und Wettbewerb.
  • Vergabeverordnung (VgV):
    • Detaillierte Regelungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte.
  • Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL):
    • Anwendung bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen.
  • Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A):
    • Relevant bei Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit Bauvorhaben.
  • Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI):
    • Orientierungshilfe für die Vergütung von Ingenieurleistungen (seit 2021 unverbindlich).

c) Landesvergabegesetze

  • Zusätzliche Regelungen auf Landesebene, die unterhalb der EU-Schwellenwerte Anwendung finden können.


2. Schwellenwerte im Vergaberecht

Schwellenwerte bestimmen, ob ein Auftrag nach EU-Recht oder nationalem Recht vergeben werden muss. Für Ingenieurleistungen gelten die folgenden Schwellenwerte (Stand: 2024):

  • EU-Schwellenwert für Dienstleistungen: 215.000 Euro netto.
  • Nationale Schwellenwerte: Unterhalb der EU-Grenze gelten die Regelungen der jeweiligen Landesvergabegesetze.


3. Vergabeverfahren für Ingenieurleistungen

a) Grundprinzipien

  1. Transparenz:
    • Der Auftraggeber muss alle relevanten Informationen offenlegen (z. B. Leistungsbeschreibung, Zuschlagskriterien).
  2. Wettbewerb:
    • Sicherstellung eines fairen und diskriminierungsfreien Wettbewerbs.
  3. Gleichbehandlung:
    • Alle Bieter müssen gleich behandelt werden.

b) Verfahrensarten

  1. Offenes Verfahren:

    • Jeder Interessent kann ein Angebot abgeben.
    • Häufig bei standardisierten Planungsleistungen.
  2. Nichtoffenes Verfahren:

    • Teilnahme nur nach vorheriger Einladung durch den Auftraggeber.
    • Geeignet für komplexere Ingenieurleistungen.
  3. Verhandlungsverfahren mit oder ohne Teilnahmewettbewerb:

    • Verhandlungen über die Angebote sind möglich.
    • Besonders bei innovativen oder einzigartigen Ingenieurleistungen.
  4. Wettbewerblicher Dialog:

    • Geeignet für komplexe Projekte, bei denen die Anforderungen vorab nicht klar definierbar sind.
  5. Direktauftrag (Freihändige Vergabe):

    • Nur bei geringem Auftragswert oder besonderen Umständen zulässig.


4. Leistungsbeschreibung

Eine präzise Leistungsbeschreibung ist essenziell für die Vergabe von Ingenieurleistungen. Sie muss Folgendes umfassen:

  1. Technische Anforderungen:
    • Genau definierte Ingenieurleistungen, wie z. B. Statik, Tragwerksplanung oder Bauüberwachung.
  2. Ergebnisse:
    • Gewünschte Ergebnisse, z. B. fertige Pläne oder Gutachten.
  3. Vergütung:
    • Bezugnahme auf die HOAI oder alternative Modelle.


5. Zuschlagskriterien

a) Preis- und Qualitätskriterien

  • Der Zuschlag erfolgt nicht ausschließlich auf Basis des niedrigsten Preises, sondern auch nach qualitativen Kriterien.
  • Beispiele für Kriterien:
    • Erfahrung und Qualifikation des Ingenieurbüros.
    • Methodische Ansätze und technische Lösungen.
    • Nachhaltigkeitskriterien.

b) Gewichtung der Kriterien

  • Beispiel:
    • Preis: 40 %
    • Qualifikation: 30 %
    • Nachhaltigkeit und Innovation: 30 %


6. Besondere Anforderungen an Ingenieurleistungen

a) HOAI und Vergütung

  • Unverbindliche Anwendung:
    • Die HOAI dient als Orientierung, ist jedoch nicht mehr bindend.
    • Vergütung erfolgt oft als Pauschal- oder Stundenhonorar.

b) Nachhaltigkeit

  • Integration nachhaltiger Lösungen, z. B. energieeffiziente Gebäudeplanung oder umweltfreundliche Baumaterialien.

c) Sicherheitsanforderungen

  • Einhaltung technischer Normen und Vorschriften, z. B. DIN-Standards.


7. Haftung von Ingenieuren im Vergaberecht

a) Mängelhaftung

  • Ingenieure haften für Planungsfehler, die zu Schäden oder Mehrkosten führen.
  • Haftungsbegrenzung durch Verträge möglich, jedoch nur in angemessenem Rahmen.

b) Schadensersatz

  • Anspruch auf Schadensersatz bei nachweislichem Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten.

c) Berufshaftpflichtversicherung

  • Pflicht zur Absicherung gegen Haftungsrisiken.


8. Internationale Regelungen im Vergaberecht für Ingenieure

a) EU-Vergaberecht

  • Einheitliche Regelungen in allen Mitgliedsstaaten für öffentliche Aufträge oberhalb der Schwellenwerte.

b) FIDIC-Verträge

  • Standardverträge der International Federation of Consulting Engineers (FIDIC).
  • Häufig genutzt bei internationalen Projekten.

c) Common Law

  • In Ländern wie Großbritannien und den USA spielen Präzedenzfälle eine große Rolle.
  • Verträge sind oft detaillierter und enthalten striktere Haftungsregelungen.

d) Multilaterale Projekte

  • Bei Projekten der Weltbank oder anderer internationaler Institutionen gelten spezifische Vergaberegelungen, die Transparenz und Korruptionsprävention gewährleisten sollen.


9. Alternative Vergabemodelle

a) Wettbewerbe

  • Architekten- und Ingenieurwettbewerbe:
    • Auftraggeber erhalten innovative und kreative Lösungsvorschläge.
    • Häufig bei städtebaulichen Projekten.

b) Public-Private-Partnerships (PPP)

  • Kooperationen zwischen öffentlichen Auftraggebern und privaten Ingenieurbüros, z. B. für Infrastrukturprojekte.

c) Direktvergaben

  • Möglich für kleine Ingenieurleistungen, sofern die Schwellenwerte nicht überschritten werden.

 

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