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Bauhandwerker-Sicherung

Die Absicherung des Bauhandwerkers ist ein wesentlicher Bestandteil der Vertragsgestaltung im Bauwesen, da der Handwerker in Vorleistung tritt und Risiken wie Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers oder Streitigkeiten ausgesetzt ist. Es gibt verschiedene rechtliche und praktische Möglichkeiten, die Interessen des Bauhandwerkers zu schützen.


1. Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB

Rechtsgrundlage:

  • § 650f BGB: Der Bauhandwerker hat Anspruch auf eine Sicherheit für die vereinbarte Vergütung (einschließlich Nebenforderungen).

Voraussetzungen:

  • Der Anspruch besteht für Leistungen, die an einem Bauwerk oder einer Außenanlage erbracht werden.
  • Der Auftragnehmer kann die Sicherheit vor Beginn der Arbeiten oder während der Bauphase verlangen.

Art der Sicherheit:

  • Ãœblicherweise durch eine Bankbürgschaft oder eine Bauhandwerkersicherungshypothek.

Beispiel:

Ein Bauunternehmer errichtet eine Terrasse für einen Privatkunden. Der Bauunternehmer fordert eine Bürgschaft, die ihm garantiert, dass die Vergütung gesichert ist, falls der Kunde zahlungsunfähig wird.


2. Bauhandwerkersicherungshypothek (§ 650e BGB)

Rechtsgrundlage:

  • Der Bauhandwerker kann eine Sicherungshypothek auf das Grundstück des Auftraggebers eintragen lassen, um seine Forderungen zu sichern.

Voraussetzungen:

  • Es muss ein direkter Zusammenhang zwischen der Bauleistung und dem Grundstück bestehen.
  • Der Anspruch besteht nur für Arbeiten, die einen Wertzuwachs am Grundstück bewirken.

Vorgehen:

  1. Beantragung der Eintragung der Hypothek im Grundbuch.
  2. Schriftliche Mitteilung an den Grundstückseigentümer über den Eintragungswunsch.

Beispiel:

Ein Dachdecker repariert das Dach eines Hauses. Da der Auftraggeber nicht zahlt, beantragt der Handwerker eine Sicherungshypothek auf das Grundstück.


3. Abschlagszahlungen (§ 632a BGB)

Rechtsgrundlage:

  • Der Bauhandwerker hat Anspruch auf Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen.

Vorteile:

  • Reduziert das Risiko, dass der Auftraggeber bei Fertigstellung des Bauwerks zahlungsunfähig ist.
  • Sichert die Liquidität des Bauunternehmers während der Bauphase.

Beispiel:

Ein Bauunternehmen erhält für den Rohbau eines Gebäudes nach dessen Fertigstellung eine Abschlagszahlung, bevor die weiteren Bauarbeiten beginnen.


4. Bürgschaften

Arten von Bürgschaften:

  1. Vorauszahlungsbürgschaft:
    • Sichert Anzahlungen des Auftraggebers ab und gibt dem Handwerker Sicherheit über diese Zahlung.
  2. Vertragserfüllungsbürgschaft:
    • Sicherung der Ansprüche aus dem Bauvertrag, wie Vergütung für erbrachte Leistungen.
  3. Gewährleistungsbürgschaft:
    • Absicherung von Ansprüchen des Auftraggebers nach Fertigstellung (z. B. für Mängel).

Vorteile:

  • Liquidität des Handwerkers bleibt erhalten, da er Zahlungen durch Bürgschaften abgesichert bekommt.


5. Vorauszahlungen und Vorkasse

Vereinbarungen:

  • Der Bauhandwerker kann im Vertrag festlegen, dass Teile der Vergütung vor Beginn der Arbeiten als Vorkasse zu zahlen sind.
  • Besonders bei Projekten mit hohen Materialkosten sinnvoll.

Beispiel:

Ein Handwerksbetrieb verlangt 30 % des vereinbarten Betrags im Voraus, um Materialien für den Bau eines Wintergartens zu beschaffen.


6. Schiedsvereinbarungen

  • Im Vertrag können Schiedsgerichte oder andere alternative Streitbeilegungsverfahren vereinbart werden.
  • Diese schützen den Bauhandwerker vor langwierigen und kostenintensiven Gerichtsprozessen.


7. Versicherungslösungen

Betriebsversicherungen:

  1. Betriebshaftpflichtversicherung:
    • Schützt vor Ansprüchen aus Schäden, die während der Bauarbeiten entstehen.
  2. Bauleistungsversicherung:
    • Deckt Schäden an Bauleistungen, z. B. durch Witterung oder Diebstahl.
  3. Forderungsausfallversicherung:
    • Schützt vor finanziellen Verlusten durch zahlungsunfähige Auftraggeber.

Beispiel:

Ein Bauunternehmer schließt eine Forderungsausfallversicherung ab, die ihn vor Verlusten schützt, falls der Auftraggeber nicht zahlt.


8. Sicherung im internationalen Bauwesen

Bei internationalen Bauprojekten sind zusätzliche Absicherungen notwendig:

  1. FIDIC-Verträge:
    • Enthalten standardisierte Regelungen zu Anzahlungen und Sicherheitsleistungen.
  2. Bankgarantien:
    • Häufig gefordert, um die Bezahlung sicherzustellen.
  3. Exportkreditversicherung:
    • Absicherung gegen Zahlungsausfall bei Bauprojekten im Ausland.

Beispiel:

Ein deutsches Bauunternehmen führt ein Projekt in Afrika durch und sichert sich durch eine Bankgarantie, dass der internationale Auftraggeber seine Zahlungen leistet.


9. Vertragsrechtliche Maßnahmen

  1. Klar formulierte Zahlungspläne:
    • Regelungen zu Fälligkeit und Sicherheiten.
  2. Kündigungsrechte:
    • Absicherung durch Vereinbarung von Rechten zur Kündigung bei Zahlungsverzug.

 

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