GeneralübernehmervertragEinfacher Generalübernehmervertrag (GÜ-Vertrag)Projekt: Bau eines Gymnasiums mit Sportplatz, Allzweckhalle und Kantine
1. VertragsparteienAuftraggeber: - Name: [Name des Auftraggebers, z. B. Stadtverwaltung]
- Adresse: [Adresse des Auftraggebers]
- Ansprechpartner: [Name und Funktion]
Generalübernehmer (GÜ): - Name: [Name des Generalübernehmers]
- Adresse: [Adresse des GÜ]
- Ansprechpartner: [Name und Funktion]
2. VertragsgegenstandProjektumfang: - Der Generalübernehmer verpflichtet sich, die vollständige Planung und Errichtung des Gymnasiums (8.000 m²), des Sportplatzes, der Allzweckhalle und der Kantine gemäß den Vorgaben des Auftraggebers durchzuführen.
Umfang der Leistungen: - Planung: Entwurfs- und Ausführungsplanung, inklusive aller Genehmigungsunterlagen.
- Bauleistungen: Koordination und Ausführung sämtlicher Gewerke durch Subunternehmer.
- Inbetriebnahme: Ãœbergabe des betriebsfertigen Bauwerks an den Auftraggeber.
Leistungsbeschreibung: - Vollständige Umsetzung gemäß der genehmigten Bauplanung und den Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis.
3. VertragsgrundlagenRechtsgrundlagen: - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere §§ 631 ff.
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B), soweit vereinbart.
- Allgemeine und besondere Vertragsbedingungen des Projekts.
Vertragsdokumente: - Leistungsverzeichnis.
- Bauzeichnungen und Spezifikationen.
- Terminplan.
- Genehmigungen und behördliche Auflagen.
4. Vertragslaufzeit und TermineBaubeginn: [Datum] Bauende: [Datum] Zwischenfristen: - Fertigstellung der Rohbauarbeiten: [Datum].
- Abschluss der Gebäudehülle: [Datum].
- Fertigstellung der Innenausstattung: [Datum].
Verzugsstrafen: - € 5.000 pro Kalendertag bei Überschreitung der vereinbarten Fristen, maximal 10 % der Gesamtsumme.
5. VergütungVergütungstyp: - Pauschalvergütung: [Gesamtbetrag].
- Alternativ: Einheitspreise basierend auf Leistungsverzeichnis.
Abschlagszahlungen: - Abschlagszahlungen gemäß Baufortschritt und nach Vorlage prüffähiger Rechnungen.
Schlussrechnung: - Fällig nach Fertigstellung und Abnahme der Gesamtleistung.
Sicherheiten: - Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 % der Auftragssumme.
- Alternativ: Bankbürgschaft über den gleichen Betrag.
6. Pflichten des GeneralübernehmersLeistungserbringung: - Vollständige Koordination und Überwachung der Planung und Bauausführung.
- Sicherstellung der Einhaltung von Termin- und Qualitätsvorgaben.
Einsatz von Subunternehmern: - Der Generalübernehmer darf Subunternehmer einsetzen, bleibt jedoch für deren Leistungen verantwortlich.
- Verpflichtung zur Vorlage einer Liste der Subunternehmer zur Genehmigung durch den Auftraggeber.
Qualitätskontrolle: - Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und der VOB/C.
- Dokumentation der Baufortschritte.
Pflichten zur Kommunikation: - Regelmäßige Berichterstattung über den Projektstatus.
- Sofortige Mitteilung von Verzögerungen oder Problemen.
7. Pflichten des AuftraggebersBereitstellung: - Übergabe des Baugrundstücks.
- Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen und Informationen.
Genehmigungen: - Unterstützung bei der Einholung von behördlichen Genehmigungen.
Zahlungen: - Fristgerechte Zahlung der vereinbarten Abschläge und der Schlussrechnung.
8. Abnahme und GewährleistungAbnahme: - Nach Fertigstellung wird eine förmliche Abnahme durchgeführt.
- Erstellung eines Abnahmeprotokolls, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.
Gewährleistung: - 5 Jahre für Bauwerksmängel (§§ 634 ff. BGB).
- 2 Jahre für technische Anlagen.
Mängelansprüche: - Der Generalübernehmer verpflichtet sich, Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
9. HaftungHaftung des Generalübernehmers: - Haftung für Baumängel und Schäden, die durch mangelhafte Bauausführung entstehen.
- Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag].
Haftung des Auftraggebers: - Haftung bei Verzögerungen durch unzureichende Mitwirkung oder verspätete Zahlungen.
10. Änderungen und NachträgeÄnderungswünsche: - Änderungen im Leistungsumfang bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
Vergütung: - Vergütung für Nachträge erfolgt gemäß den vereinbarten Einheitspreisen oder durch gesonderte Nachtragsvereinbarung.
11. StreitbeilegungSchlichtung: - Schlichtung gemäß den Regeln der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V.
Gerichtsstand: - [Ort des Gerichtsstands].
Schiedsverfahren (optional): - Durchführung eines Schiedsverfahrens nach den Regeln der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS).
Optionale KlauselnIndexklausel: - Vergütung wird an einen Baukostenindex gekoppelt, um Preisschwankungen zu berücksichtigen.
Bonusregelung: - Bonus bei vorzeitiger Fertigstellung: [z. B. € 10.000 pro Woche].
Umweltstandards: - Verpflichtung zur Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien (z. B. Nutzung von recycelbaren Baumaterialien).
BIM (Building Information Modeling): - Der Einsatz von BIM zur Planung und Ãœberwachung wird verpflichtend geregelt.
Alternativen zum GÜ-VertragGeneralunternehmervertrag (GU-Vertrag): - Der GU führt ausschließlich die Bauleistungen aus, während die Planung vom Auftraggeber bereitgestellt wird.
Einheitspreisvertrag: - Abrechnung der Bauleistungen auf Basis von tatsächlichen Mengen und vereinbarten Einheitspreisen.
Pauschalvertrag: - Vereinbarung eines Festpreises unabhängig von Mengenänderungen.
Public-Private-Partnership (PPP): - Bau und Betrieb des Projekts durch einen privaten Partner über einen definierten Zeitraum.
UnterschriftenFür den Auftraggeber: Unterschrift: ___________________________ Name: _______________________________ Datum: _______________________________ Für den Generalübernehmer: Unterschrift: ___________________________ Name: _______________________________ Datum: _______________________________ |