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Bauträgervertrag

Projekt: Neubau eines Bankgebäudes mit Tresorraum und besonderen, geheimen Schutzmaßnahmen


1. Vertragsparteien

Auftraggeber (Bauherr):

  • Name: [Name der Bank oder des Unternehmens].
  • Adresse: [Adresse des Auftraggebers].
  • Ansprechpartner: [Name und Funktion].

Auftragnehmer (Bauträger):

  • Name: [Name des Bauträgers].
  • Adresse: [Adresse des Bauträgers].
  • Ansprechpartner: [Name und Funktion].


2. Vertragsgegenstand

  1. Projektbeschreibung:

    • Errichtung eines mehrstöckigen Bankgebäudes (ca. [Fläche] m²), einschließlich:
      • Kundenbereiche, Büroräume, Konferenzräume.
      • Tresorraum mit erhöhten Sicherheitsanforderungen.
      • Sicherheitsvorkehrungen wie Zugangskontrollsysteme, biometrische Technologien und gepanzerte Türen.
      • Integration geheimer Schutzmaßnahmen (Details unterliegen der Geheimhaltung).
  2. Leistungsumfang des Bauträgers:

    • Planung und Errichtung des Gebäudes.
    • Einhaltung aller baurechtlichen, sicherheitstechnischen und regulatorischen Anforderungen.
    • Koordination und Ãœberwachung der Subunternehmerleistungen.
  3. Besonderheiten:

    • Umsetzung der geheimen Schutzmaßnahmen in enger Abstimmung mit dem Sicherheitsberater des Auftraggebers.
    • Verpflichtung zu umfassender Geheimhaltung (siehe § 9).


3. Vertragsgrundlagen

  1. Rechtsgrundlagen:

    • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere §§ 650 ff. (Werkvertrag).
    • Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B), soweit vereinbart.
  2. Vertragsdokumente:

    • Bauzeichnungen und technische Spezifikationen.
    • Leistungsverzeichnis.
    • Sicherheitsprotokolle (verschlüsselte Versionen).
    • Genehmigungen und behördliche Auflagen.


4. Bauzeit und Fertigstellung

  1. Bauzeit:

    • Baubeginn: [Datum].
    • Fertigstellung: [Datum].
  2. Zwischenfristen:

    • Rohbau: [Datum].
    • Installation der Schutzmaßnahmen: [Datum].
    • Fertigstellung und Ãœbergabe: [Datum].
  3. Vertragsstrafe bei Verzögerungen:

    • € 10.000 pro Kalendertag bei Nichteinhaltung der Fristen, maximal jedoch 10 % der Vertragssumme.
  4. Verlängerungen:

    • Fristverlängerung nur bei höherer Gewalt oder durch schriftliche Zustimmung des Auftraggebers.


5. Vergütung

  1. Vergütungsmodell:

    • Pauschalpreis: [Gesamtbetrag in Euro].
  2. Abschlagszahlungen:

    • Zahlung gemäß Baufortschritt und nach Vorlage prüffähiger Rechnungen.
    • Abschläge werden innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
  3. Schlussrechnung:

    • Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach förmlicher Abnahme des Gebäudes.
  4. Sicherheiten:

    • Sicherheitseinbehalt: 5 % der Auftragssumme für Gewährleistungsansprüche.
    • Alternativ: Bankbürgschaft über den gleichen Betrag.


6. Besondere Anforderungen

  1. Tresorraum:

    • Errichtung nach den Vorgaben des Sicherheitsstandards [z. B. EN 1143-1].
    • Ausstattung mit zertifizierten Materialien und Technologien.
  2. Geheime Schutzmaßnahmen:

    • Planung und Umsetzung erfolgen unter höchster Geheimhaltung.
    • Zugriff auf Dokumente und Baupläne nur für autorisierte Personen des Auftraggebers und Auftragnehmers.


7. Abnahme und Gewährleistung

  1. Abnahme:

    • Förmliche Abnahme nach Fertigstellung durch den Auftraggeber.
    • Abnahmeprotokoll dokumentiert alle Mängel und die Fristen zur Behebung.
  2. Gewährleistung:

    • 5 Jahre für Baumängel (§ 634a BGB).
    • 2 Jahre für technische Anlagen.
  3. Nachbesserung:

    • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, festgestellte Mängel innerhalb von 30 Tagen zu beheben.


8. Haftung

  1. Haftung des Auftragnehmers:

    • Gesamtschuldnerische Haftung für Mängel und Schäden, die aus der Bauausführung resultieren.
    • Abschluss einer Bauhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag in Euro].
  2. Haftung des Auftraggebers:

    • Haftung bei Verzögerungen durch unzureichende Mitwirkung, z. B. verspätete Bereitstellung von Plänen.


9. Geheimhaltung

  1. Verpflichtung:

    • Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen strikt geheim zu halten.
    • Unterlagen und Pläne, die geheime Schutzmaßnahmen betreffen, dürfen nur verschlüsselt gespeichert und übermittelt werden.
  2. Geheimhaltungsvertrag:

    • Separater Geheimhaltungsvertrag wird Bestandteil des Hauptvertrags.
  3. Vertragsstrafe bei Verletzung:

    • € 250.000 pro Verstoß, zusätzlich zu etwaigen Schadensersatzansprüchen.
  4. Zugangsbeschränkungen:

    • Zutritt zur Baustelle nur für autorisiertes Personal mit Sicherheitsfreigabe.


10. Änderungen und Nachträge

  1. Änderungen:

    • Änderungen im Leistungsumfang bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
  2. Vergütung:

    • Nachträge werden auf Basis von Einheitspreisen oder durch gesonderte Vereinbarungen vergütet.
  3. Fristverlängerungen:

    • Änderungen, die die Bauzeit beeinflussen, berechtigen den Auftragnehmer zur Anpassung des Bauzeitplans.


11. Streitbeilegung

  1. Einigungsgespräche:

    • Konflikte werden zunächst in direkten Gesprächen geklärt.
  2. Schlichtung:

    • Einbindung eines unabhängigen Schlichters gemäß den Regeln der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V.
  3. Gerichtsstand:

    • Gerichtsstand ist [Ort des Bauprojekts].


Optionale Klauseln

  1. Bonusregelung:

    • Bonus für vorzeitige Fertigstellung: [z. B. € 15.000 pro Woche].
  2. Verlustschutz:

    • Haftung des Bauträgers für Verluste bei Nichterfüllung geheimer Schutzmaßnahmen.
  3. Nachhaltigkeitsklausel:

    • Verpflichtung zur Nutzung umweltfreundlicher Baumaterialien.
  4. Einsatz von BIM (Building Information Modeling):

    • Verpflichtung zur digitalen Planung und Dokumentation des Bauvorhabens.


Alternativen zum Bauträgervertrag

  1. Generalübernehmervertrag:

    • Der GÃœ übernimmt die Koordination der Subunternehmer und die gesamte Bauausführung, der Auftraggeber behält die Verantwortung für die Planung.
  2. PPP-Modell:

    • Bau und Betrieb des Bankgebäudes durch den Bauträger, Rückübertragung nach einer festgelegten Betriebszeit.
  3. Einheitspreisvertrag:

    • Abrechnung der Bauleistungen nach tatsächlichem Aufwand und vereinbarten Einheitspreisen.

 

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