BauträgervertragProjekt: Neubau eines Bankgebäudes mit Tresorraum und besonderen, geheimen Schutzmaßnahmen
1. VertragsparteienAuftraggeber (Bauherr): - Name: [Name der Bank oder des Unternehmens].
- Adresse: [Adresse des Auftraggebers].
- Ansprechpartner: [Name und Funktion].
Auftragnehmer (Bauträger): - Name: [Name des Bauträgers].
- Adresse: [Adresse des Bauträgers].
- Ansprechpartner: [Name und Funktion].
2. VertragsgegenstandProjektbeschreibung: - Errichtung eines mehrstöckigen Bankgebäudes (ca. [Fläche] m²), einschließlich:
- Kundenbereiche, Büroräume, Konferenzräume.
- Tresorraum mit erhöhten Sicherheitsanforderungen.
- Sicherheitsvorkehrungen wie Zugangskontrollsysteme, biometrische Technologien und gepanzerte Türen.
- Integration geheimer Schutzmaßnahmen (Details unterliegen der Geheimhaltung).
Leistungsumfang des Bauträgers: - Planung und Errichtung des Gebäudes.
- Einhaltung aller baurechtlichen, sicherheitstechnischen und regulatorischen Anforderungen.
- Koordination und Ãœberwachung der Subunternehmerleistungen.
Besonderheiten: - Umsetzung der geheimen Schutzmaßnahmen in enger Abstimmung mit dem Sicherheitsberater des Auftraggebers.
- Verpflichtung zu umfassender Geheimhaltung (siehe § 9).
3. VertragsgrundlagenRechtsgrundlagen: - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere §§ 650 ff. (Werkvertrag).
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B), soweit vereinbart.
Vertragsdokumente: - Bauzeichnungen und technische Spezifikationen.
- Leistungsverzeichnis.
- Sicherheitsprotokolle (verschlüsselte Versionen).
- Genehmigungen und behördliche Auflagen.
4. Bauzeit und FertigstellungBauzeit: - Baubeginn: [Datum].
- Fertigstellung: [Datum].
Zwischenfristen: - Rohbau: [Datum].
- Installation der Schutzmaßnahmen: [Datum].
- Fertigstellung und Ãœbergabe: [Datum].
Vertragsstrafe bei Verzögerungen: - € 10.000 pro Kalendertag bei Nichteinhaltung der Fristen, maximal jedoch 10 % der Vertragssumme.
Verlängerungen: - Fristverlängerung nur bei höherer Gewalt oder durch schriftliche Zustimmung des Auftraggebers.
5. VergütungVergütungsmodell: - Pauschalpreis: [Gesamtbetrag in Euro].
Abschlagszahlungen: - Zahlung gemäß Baufortschritt und nach Vorlage prüffähiger Rechnungen.
- Abschläge werden innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Schlussrechnung: - Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach förmlicher Abnahme des Gebäudes.
Sicherheiten: - Sicherheitseinbehalt: 5 % der Auftragssumme für Gewährleistungsansprüche.
- Alternativ: Bankbürgschaft über den gleichen Betrag.
6. Besondere AnforderungenTresorraum: - Errichtung nach den Vorgaben des Sicherheitsstandards [z. B. EN 1143-1].
- Ausstattung mit zertifizierten Materialien und Technologien.
Geheime Schutzmaßnahmen: - Planung und Umsetzung erfolgen unter höchster Geheimhaltung.
- Zugriff auf Dokumente und Baupläne nur für autorisierte Personen des Auftraggebers und Auftragnehmers.
7. Abnahme und GewährleistungAbnahme: - Förmliche Abnahme nach Fertigstellung durch den Auftraggeber.
- Abnahmeprotokoll dokumentiert alle Mängel und die Fristen zur Behebung.
Gewährleistung: - 5 Jahre für Baumängel (§ 634a BGB).
- 2 Jahre für technische Anlagen.
Nachbesserung: - Der Auftragnehmer verpflichtet sich, festgestellte Mängel innerhalb von 30 Tagen zu beheben.
8. HaftungHaftung des Auftragnehmers: - Gesamtschuldnerische Haftung für Mängel und Schäden, die aus der Bauausführung resultieren.
- Abschluss einer Bauhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag in Euro].
Haftung des Auftraggebers: - Haftung bei Verzögerungen durch unzureichende Mitwirkung, z. B. verspätete Bereitstellung von Plänen.
9. GeheimhaltungVerpflichtung: - Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen strikt geheim zu halten.
- Unterlagen und Pläne, die geheime Schutzmaßnahmen betreffen, dürfen nur verschlüsselt gespeichert und übermittelt werden.
Geheimhaltungsvertrag: - Separater Geheimhaltungsvertrag wird Bestandteil des Hauptvertrags.
Vertragsstrafe bei Verletzung: - € 250.000 pro Verstoß, zusätzlich zu etwaigen Schadensersatzansprüchen.
Zugangsbeschränkungen: - Zutritt zur Baustelle nur für autorisiertes Personal mit Sicherheitsfreigabe.
10. Änderungen und NachträgeÄnderungen: - Änderungen im Leistungsumfang bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
Vergütung: - Nachträge werden auf Basis von Einheitspreisen oder durch gesonderte Vereinbarungen vergütet.
Fristverlängerungen: - Änderungen, die die Bauzeit beeinflussen, berechtigen den Auftragnehmer zur Anpassung des Bauzeitplans.
11. StreitbeilegungEinigungsgespräche: - Konflikte werden zunächst in direkten Gesprächen geklärt.
Schlichtung: - Einbindung eines unabhängigen Schlichters gemäß den Regeln der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V.
Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist [Ort des Bauprojekts].
Optionale KlauselnBonusregelung: - Bonus für vorzeitige Fertigstellung: [z. B. € 15.000 pro Woche].
Verlustschutz: - Haftung des Bauträgers für Verluste bei Nichterfüllung geheimer Schutzmaßnahmen.
Nachhaltigkeitsklausel: - Verpflichtung zur Nutzung umweltfreundlicher Baumaterialien.
Einsatz von BIM (Building Information Modeling): - Verpflichtung zur digitalen Planung und Dokumentation des Bauvorhabens.
Alternativen zum BauträgervertragGeneralübernehmervertrag: - Der GÜ übernimmt die Koordination der Subunternehmer und die gesamte Bauausführung, der Auftraggeber behält die Verantwortung für die Planung.
PPP-Modell: - Bau und Betrieb des Bankgebäudes durch den Bauträger, Rückübertragung nach einer festgelegten Betriebszeit.
Einheitspreisvertrag: - Abrechnung der Bauleistungen nach tatsächlichem Aufwand und vereinbarten Einheitspreisen.
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