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Einheitspreisvertrag

Der Einheitspreisvertrag eignet sich besonders für Renovierungs- und Umbauprojekte, bei denen die genaue Leistungsmengen erst während der Bauphase ermittelt werden können. Die optionalen Klauseln bieten zusätzliche Flexibilität und Sicherheit für beide Parteien.

Projekt: Renovierung und Neugestaltung eines Hotelgebäudes in der Innenstadt von Braunschweig


1. Vertragsparteien

Auftraggeber:

  • Name: [Name des Auftraggebers, z. B. Hotelbetreiber].
  • Adresse: [Adresse des Auftraggebers].
  • Ansprechpartner: [Name und Funktion].

Auftragnehmer:

  • Name: [Name des Bauunternehmens].
  • Adresse: [Adresse des Auftragnehmers].
  • Ansprechpartner: [Name und Funktion].


2. Vertragsgegenstand

  1. Projektbeschreibung:

    • Renovierung und Neugestaltung eines bestehenden Hotelgebäudes mit einer Nutzfläche von ca. [Fläche] m², bestehend aus:
      • Modernisierung der Gästezimmer.
      • Neugestaltung des Empfangsbereichs und der Lobby.
      • Umbau der Gastronomie- und Veranstaltungsbereiche.
      • Fassadensanierung.
      • Installation moderner Haustechnik (Heizung, LĂĽftung, Elektro).
  2. Leistungsumfang:

    • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Renovierungsarbeiten gemäß den vorgegebenen Plänen und dem Leistungsverzeichnis auszufĂĽhren.
    • Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich erbrachten Mengen und den vereinbarten Einheitspreisen.


3. Vertragsgrundlagen

  1. Rechtsgrundlagen:

    • BĂĽrgerliches Gesetzbuch (BGB), insbesondere §§ 631 ff. (Werkvertrag).
    • Vergabe- und Vertragsordnung fĂĽr Bauleistungen (VOB/B), soweit vereinbart.
    • VOB/C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen).
  2. Vertragsdokumente:

    • Leistungsverzeichnis mit Einheitspreisen.
    • Baupläne und technische Spezifikationen.
    • Genehmigungen und behördliche Auflagen.


4. Bauzeit und Termine

  1. Baubeginn: [Datum].

  2. Bauende: [Datum].

  3. Zwischenfristen:

    • Fertigstellung der Gästezimmer: [Datum].
    • Abschluss der Fassadensanierung: [Datum].
    • Ăśbergabe des Empfangsbereichs: [Datum].
  4. Vertragsstrafe bei Verzögerungen:

    • € 3.000 pro Kalendertag bei Nichteinhaltung der Fristen, maximal 5 % der Auftragssumme.


5. Einheitspreise und VergĂĽtung

  1. Einheitspreise:

    • Die VergĂĽtung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich ausgefĂĽhrten Mengen und der im Leistungsverzeichnis festgelegten Einheitspreise.
  2. Leistungsverzeichnis:

    • Enthält detaillierte Positionen wie:
      • Malerarbeiten: € [Betrag] pro m².
      • Installation von Beleuchtung: € [Betrag] pro StĂĽck.
      • Verlegen von Bodenbelägen: € [Betrag] pro m².
  3. Abschlagszahlungen:

    • Abschlagszahlungen erfolgen monatlich auf Basis der prĂĽfbaren AufmaĂźe der erbrachten Leistungen.
  4. Schlussrechnung:

    • Einreichung innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung.
    • Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach PrĂĽfung durch den Auftraggeber.
  5. Sicherheiten:

    • Sicherheitseinbehalt: 5 % der Auftragssumme fĂĽr GewährleistungsansprĂĽche.
    • Alternativ: BankbĂĽrgschaft.


6. Pflichten des Auftragnehmers

  1. Leistungserbringung:

    • Einhaltung der technischen Spezifikationen und der Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis.
    • Verantwortung fĂĽr die Koordination von Subunternehmern.
  2. Qualitätskontrolle:

    • Sicherstellung der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und der VOB/C.
  3. Arbeitszeiten:

    • Die Arbeiten dĂĽrfen ausschlieĂźlich in den mit dem Auftraggeber abgestimmten Zeitfenstern ausgefĂĽhrt werden, um den Hotelbetrieb nicht zu beeinträchtigen.


7. Pflichten des Auftraggebers

  1. Bereitstellung:

    • Ăśbergabe der Bauunterlagen und Zugang zum Hotelgebäude.
    • Sicherstellung, dass Bereiche fĂĽr Renovierungsarbeiten freigegeben sind.
  2. Zahlungen:

    • Fristgerechte Zahlung der Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung.


8. Abnahme und Gewährleistung

  1. Abnahme:

    • Teilabnahmen fĂĽr abgeschlossene Bauabschnitte (z. B. Gästezimmer, Lobby).
    • Förmliche Abnahme nach Fertigstellung des Gesamtprojekts.
  2. Gewährleistung:

    • 5 Jahre fĂĽr Baumängel (§ 634a BGB).
    • 2 Jahre fĂĽr technische Anlagen.
  3. Nachbesserung:

    • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, festgestellte Mängel unverzĂĽglich zu beheben.


9. Haftung

  1. Haftung des Auftragnehmers:

    • Der Auftragnehmer haftet fĂĽr alle Schäden, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen entstehen.
    • Abschluss einer Bauhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag].
  2. Haftung des Auftraggebers:

    • Haftung bei Verzögerungen durch unzureichende Mitwirkung oder verspätete Bereitstellung von Unterlagen.


10. Änderungen und Nachträge

  1. Ă„nderungswĂĽnsche:

    • Ă„nderungen im Bauumfang sind schriftlich zu beantragen und bedĂĽrfen der Zustimmung des Auftraggebers.
  2. VergĂĽtung:

    • Nachträge werden nach den vereinbarten Einheitspreisen oder durch gesonderte Vereinbarung vergĂĽtet.


11. Streitbeilegung

  1. Einigungsgespräche:

    • Streitigkeiten werden zunächst durch Einigungsgespräche geklärt.
  2. Schlichtung:

    • DurchfĂĽhrung einer Schlichtung durch einen unabhängigen Dritten gemäß den Regeln der Deutschen Gesellschaft fĂĽr Baurecht e.V.
  3. Gerichtsstand:

    • Gerichtsstand ist Braunschweig.


Optionale Klauseln

  1. Bonusregelung:

    • Bonus fĂĽr vorzeitige Fertigstellung: [z. B. € 2.000 pro Woche].
  2. Indexklausel:

    • Anpassung der Einheitspreise bei erheblichen Preissteigerungen fĂĽr Baumaterialien (z. B. ĂĽber 10 %).
  3. Umweltstandards:

    • Verpflichtung zur Nutzung umweltfreundlicher Baumaterialien und Recycling von Baustellenabfällen.
  4. Vertraulichkeit:

    • Vertraulichkeit ĂĽber interne Details des Hotelbetriebs, die im Rahmen der Arbeiten bekannt werden.
  5. Arbeitsschutzklausel:

    • Verpflichtung des Auftragnehmers, höchste Sicherheitsstandards fĂĽr seine Mitarbeiter einzuhalten, insbesondere bei Arbeiten in Betrieb stehenden Bereichen.


Alternativen zum Einheitspreisvertrag

  1. Pauschalvertrag:

    • Fixe VergĂĽtung unabhängig von tatsächlichen Mengen, geeignet bei klar definiertem Leistungsumfang.
  2. GU-Vertrag (Generalunternehmervertrag):

    • Beauftragung eines Generalunternehmers, der alle Leistungen und die Koordination ĂĽbernimmt.
  3. Nach Aufwand:

    • Abrechnung nach tatsächlichem Zeit- und Materialaufwand, sinnvoll bei schwer kalkulierbaren Projekten.


Unterschriften

FĂĽr den Auftraggeber:
Unterschrift: ___________________________
Name: _______________________________
Datum: _______________________________

FĂĽr den Auftragnehmer:
Unterschrift: ___________________________
Name: _______________________________
Datum: _______________________________

 

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