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Honorar für baurechtliche Angelegenheiten

Sie können uns gerne nach der Höhe unseres Honorars vor Beauftragung fragen. Selbstverständlich geben wir Ihnen, soweit möglich, verbindlich Auskunft. Sofern nichts weiter für außergerichtliche Angelegenheiten vereinbart, berechnen wir unser Honorar nach dem gesetzlichen Leitbild.

Nach diesen die Rechtsanwaltschaft verpflichtenden gesetzlichen Vorgaben müssen Gebühren für jeden konkreten Einzelfall anhand der Gebührentatbestände be- und abgerechnet werden. Dabei wird im Zivilrecht überwiegend das anwaltliche Honorar nach dem sog. Gegenstandswert berechnet. Dem liegt das Prinzip zugrunde, dass sich das Honorar einesteils am prognostizierten (nicht am tatsächlichen) Arbeitsaufwand und anderenteils am Haftungsrisiko des Rechtsanwalts orientiert. Die Bundesrechtsanwaltskammer bietet hierzu weitere Informationen (auch zur Berechnung der Gebührenhöhe).

Schon aus standes- und wettbewerbsrechtlichen Gründen dürfen wir keine Rechtsberatung im Einzelfall ohne Mandatierung oder ohne anschließende Gebührenrechnung erbringen.

Konkrete Anfragen, per eMail und selbst telefonische, lösen im Fall einer Beantwortung durch einen Rechtsanwalt entsprechende Anwaltsgebühren aus. Zur Vermeidung von Anwaltsgebühren können Sie im Fall der Übermittlung von Anfragen die Klarstellung voranstellen, dass zunächst ohne Beratung eine Kostenabschätzung gewünscht wird. Mit dieser Vorgehensweise liegt die Entscheidung bei Ihnen und Sie vermeiden grundsätzlich ein Kostenrisiko.

In aussergerichtlichen Beratungsangelegenheiten vereinbaren wir auf Wunsch ein aufwandsabhängiges Honorar auf Stundenbasis oder ein Pauschalhonorar, um die Transparenz der anfallenden Kosten für unsere Mandanten zu erhöhen.

Dauermandate sind in unserer Kanzlei häufig; hierfür bieten wir alternative Vergütungsmethoden, wie Monats- oder Jahrespauschalen, an.

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