Anwalt Deutschland Fachanwalt deutsch German Lawyer Germany English language Attorney-at-law English Lawyer germany french advocat francais allemagne French Attorney in Germany spanish language abogado alemania Spanish Attorney/ Lawyer in Germany Italian language avvocatto germania Italian Lawyer/ Attorney Germany Portuguese language advogado Alemanha Portuguese Polish speaking Lawyer/ Attorney in Germany adwokat Niemcy Polish Japanese speaking Lawyer/ Attorney in Germany Bengoshi Doitsu Japanese Attorney/ Lawyer Vietnamese language luat su Vietnamese Korean speaking lawyer/ attorney in Germany, Europe Korean Chinese language Lawyer/ Attorney in Germany/ Europe Chinese Lawyer/ Attorney russian speaking advokat Germaniya Russian

Startseite    Anwälte    Anwaltskanzlei    Bauvertragsrecht    Baurechtliche Muster    Kontakt    Datenschutz    Impressum

Standorte  Berlin  Bielefeld  Bremen  Düsseldorf  Frankfurt  Hamburg  Hannover  Leipzig  München  Stuttgart

baurechtHANNOVER.com

horak.
RECHTSANWÄLTE

 Baurechthannover Privates Baurecht Baugewährleistung Fristen im Baurecht Abnahme Handwerkerrecht Bauhandwerker-Sicherung Öffentliches Baurecht Baulasten Baugenehmigung Bebauungsplan PPP im Bauwesen Städtebauliche Verträge Nachbarrecht Architektenrecht Immobilienrecht Grunddienstbarkeiten Maklerrecht Mietrecht VOB/B FIDIC Musterverträge

...Startseite ...Anwaltskanzlei ...Honorar

Baurecht Anwalt Rechtsanwalt Kanzlei Hannover Bau Bauvertrag Bauvorheben Planungsfehler Ausführungsmängel Mangelhaftung Baurecht hannover anwalt fachanwalt gewerblicher rechtsschutz Vergabe Vergaberecht eVergabe Ausschreibung EU-Vergaberecht Bauvertrag Bauvertragsrecht privates Baurecht Bauarbeitsrecht Architektenrecht Nachbarrecht Baugenehmigung Immobilienrecht Bauanwalt Immobilienanwalt Baurecht baurechtlich Werkvertrag Bauträgerrecht Bauinsolvenzrecht Bauunternehmen Bauherrn Maklerrecht Immobilienmakler

 

Startseite 
Anwaltskanzlei 
Profil 
Anwälte 
Honorar 
Links 

 

 

horak.
Rechtsanwälte Hannover
Fachanwälte
Patentanwälte

Georgstr. 48
30159 Hannover (Hauptsitz)
Deutschland

Fon 0511.35 73 56-0
Fax 0511.35 73 56-29
info@baurechthannover.com
hannover@baurechthannover.com

 

horak.
Rechtsanwälte Berlin
Fachanwälte
Patentanwälte

Wittestraße 30 K
13509 Berlin
Deutschland

Fon 030.403 66 69-00
Fax 030.403 66 69-09
berlin@baurechthannover.com

 

horak.
Rechtsanwälte Bielefeld
Fachanwälte
Patentanwälte

Herforder Str. 69
33602 Bielefeld
Deutschland

Fon 0521.43 06 06-60
Fax 0521.43 06 06-69
bielefeld@baurechthannover.com

 

horak.
Rechtsanwälte Bremen
Fachanwälte
Patentanwälte

Hollerallee 26
28209 Bremen
Deutschland

Fon 0421.33 11 12-90
Fax 0421.33 11 12-99
bremen@baurechthannover.com

 

horak.
Rechtsanwälte Düsseldorf
Fachanwälte
Patentanwälte

Grafenberger Allee 293
40237 Düsseldorf
Deutschland

Fon 0211.97 26 95-00
Fax 0211.97 26 95-09
duesseldorf@baurechthannover.com

 

horak.
Rechtsanwälte Frankfurt/ Main
Fachanwälte
Patentanwälte

Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
65760 Frankfurt-Eschborn
Deutschland

Fon 069.380 79 74-20
Fax 069.380 79 74-29
frankfurt@baurechthannover.com

 

horak.
Rechtsanwälte Hamburg
Fachanwälte
Patentanwälte

Colonnaden 5
20354 Hamburg
Deutschland

Fon 040.882 15 83-10
Fax 040.882 15 83-19
hamburg@baurechthannover.com

 

horak.
Rechtsanwälte LEIPZIG
Fachanwälte
Patentanwälte

Friedrich-List-Platz 1
04103 Leipzig
Deutschland

Fon 0341.98 99 45-50
Fax 0341.98 99 45-59
leipzig@baurechthannover.com

 

horak. 
Rechtsanwälte München
Fachanwälte
Patentanwälte

Landsberger Str. 155
80687 München
Deutschland

Fon 089.250 07 90-50
Fax 089.250 07 90-59
muenchen@baurechthannover.com

 

horak.
Rechtsanwälte Stuttgart
Fachanwälte
Patentanwälte

Königstraße 82
70173 Stuttgart
Deutschland

Fon 0711.99 58 55-90
Fax 0711.99 58 55-99
stuttgart@baurechthannover.com

 

hauskauf mängel anwalt

gewährleistung werkvertrag

Baufortschritt anwalt Bauvertrag

Honorar für baurechtliche Angelegenheiten

Unser anwaltliches Honorar richtet sich konsequent nach den Anforderungen und Bedürfnissen unserer Mandanten im Baurecht und bietet verschiedene Modelle, die flexibel, transparent und auf den jeweiligen Fall zugeschnitten sind. Unser Ziel ist es, eine klare und kalkulierbare Basis für unsere Leistungen zu schaffen, damit Sie sich vollständig auf Ihr Bau- oder Immobilienprojekt konzentrieren können. Im Folgenden erläutern wir die verschiedenen Abrechnungsmodelle ausführlich:


1. Stundenhonorare: Transparenz und Flexibilität

Der Großteil unserer Mandate wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Mit einem Stundensatz von 250 bis 300 Euro gewährleisten wir höchste Transparenz und eine direkte Zuordnung unserer Arbeit zu den anfallenden Kosten. Dieses Modell eignet sich besonders für Mandate, bei denen der Aufwand schwer vorhersehbar ist, etwa bei streitigen Auseinandersetzungen oder komplexen Projektentwicklungen.

Beispiele für Stundenhonorare:

  • Vertragsprüfung und -gestaltung: Die Prüfung eines Generalunternehmervertrags für ein Bauvorhaben, einschließlich Vertragsverhandlungen und Anpassungen, nimmt 10 Stunden in Anspruch. Bei einem Stundensatz von 250 Euro beläuft sich das Honorar auf 2.500 Euro.
  • Beratung während eines Bauprojekts: Während der Bauphase eines Großprojekts treten diverse rechtliche Fragen auf, die über mehrere Monate bearbeitet werden. Bei einem Aufwand von insgesamt 20 Stunden und einem Stundensatz von 300 Euro ergibt sich ein Honorar von 6.000 Euro.
  • Streitige Auseinandersetzungen: In einem Konflikt über Baumängel (z. B. mit einem Streitwert von 500.000 Euro) vertreten wir einen Mandanten außergerichtlich. Der Aufwand beträgt 15 Stunden, was bei 300 Euro pro Stunde zu einem Honorar von 4.500 Euro führt.


2. Pauschalhonorare: Planbare Kosten für klar definierte Aufgaben

Für bestimmte Leistungen, deren Umfang im Voraus gut eingeschätzt werden kann, bieten wir Pauschalhonorare an. Dies schafft für unsere Mandanten eine klare Kostenstruktur und ermöglicht es, Budgets besser zu planen.

Beispiele für Pauschalhonorare:

  • Vertragsgestaltung: Die Erstellung eines umfassenden Bauvertrags für ein mittelgroßes Projekt kann mit einem Pauschalhonorar von 2.000 bis 3.000 Euro vereinbart werden.
  • Gutachten zu baurechtlichen Fragen: Ein schriftliches Gutachten zu einem Nachtragsanspruch oder einer Bauzeitverlängerung wird mit 3.000 Euro pauschal abgerechnet.
  • Beratung bei Vergabeverfahren: Die rechtliche Begleitung eines öffentlichen Vergabeverfahrens, einschließlich der Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und der Beratung des Auftraggebers, kann pauschal mit 5.000 Euro honoriert werden.


3. Monatspauschalen: Maßgeschneiderte Lösungen für fortlaufenden Beratungsbedarf

Mandanten, die regelmäßig auf unsere Unterstützung angewiesen sind, wie Bauunternehmen, Architekturbüros oder Projektentwickler, profitieren von monatlichen Pauschalen. Diese bieten Planungssicherheit bei gleichzeitiger Kosteneffizienz.

Beispiele für Monatspauschalen:

  • Baubegleitende Beratung: Für einen laufenden Beratungsbedarf von ca. 10 Stunden monatlich, etwa für die Prüfung von Nachträgen, das Management von Baumängeln oder Vertragsverhandlungen, kann eine monatliche Pauschale von 2.500 Euro vereinbart werden.
  • Rechtlicher Support für Projektentwickler: Bei größeren Mandanten mit höherem Beratungsvolumen (z. B. 20 Stunden monatlich) liegt die Pauschale bei 5.000 Euro pro Monat.
  • Langfristige Betreuung von Immobilienportfolios: Für Investoren oder Immobiliengesellschaften, die rechtliche Unterstützung bei Transaktionen oder Mietvertragsprüfungen benötigen, wird eine Pauschale individuell festgelegt.


4. Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): Die Ausnahme

In gerichtlichen Verfahren, bei denen keine individuelle Honorarvereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren des RVG. Diese richten sich nach dem Streitwert und der Tätigkeit (außergerichtlich, gerichtliche Vertretung etc.). Im Baurecht kann dies jedoch zu Verzerrungen führen, da der Streitwert nicht immer die tatsächliche Komplexität des Mandats widerspiegelt.

Beispiel für eine RVG-Abrechnung:

  • Gerichtliche Vertretung bei einem Streitwert von 1.000.000 Euro: Das RVG sieht bei einem derartigen Streitwert eine Gebühr von ca. 13.000 Euro für ein vollständiges gerichtliches Verfahren vor (zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer). In der Regel sind diese Gebühren jedoch nicht repräsentativ für den tatsächlichen Aufwand, weshalb wir primär mit Stunden- oder Pauschalhonoraren arbeiten.


5. Warum wir überwiegend individuell abrechnen

Im Baurecht sind die Sachverhalte häufig komplex und erfordern maßgeschneiderte Lösungen. Pauschale gesetzliche Gebühren (RVG) oder unflexible Abrechnungsmodelle spiegeln den tatsächlichen Aufwand nur selten wider. Durch unsere Stundenhonorare, Pauschalen oder monatlichen Vereinbarungen schaffen wir die notwendige Flexibilität und Kostentransparenz, um Ihre Projekte effizient und rechtssicher zu unterstützen.

Mit unseren Honoraroptionen bieten wir Ihnen nicht nur maximale Transparenz, sondern auch die Sicherheit, dass Sie stets genau das zahlen, was Sie für eine erfolgreiche rechtliche Betreuung benötigen. Sprechen Sie uns an – gemeinsam finden wir das für Sie passende Modell!

Sie haben ein baurechtliches Problem? Sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt, der sich Baurecht/ Architektenrecht auskennt [>Kontakt]

 

Rechtsanwalt Baurecht privates Baurecht Immobilienrecht Bauträgerrecht Bauherrn Bauvorhaben Baumangel Bausachverständiger Bauplanungsrecht öffentliches Baurecht Baugenehmigung Baustopp Bauträger Bauinsolvenzrecht Bauunternehmen Handwerker Baumangelhaftung Baugewährleistungsrecht Bauvertragsrecht Immobilienrecht Mietrecht Mietvertrag Immobiliennutzung Bauanwalt Architektenrecht Bauvorhaben Mangel  Hauskauf Werkvertrag drucken speichern zurück

 

 

horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte  Georgstr. 48  30159 Hannover  Tel: 0511/357356-26  Fax: 0511/357356-29  info@baurechthannover.com